Fahrerlaubnisklasse B (Pkw-Führerschein)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von
nicht mehr als 9 Personen (inkl. Fahrzeugführer) ausgelegt und gebaut sind. Ein Anhänger mit maximaler zulässiger Gesamtmasse von 750 kg darf immer mitgeführt
werden. Bei höherer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers darf die Kombination aus ziehendem Fahrzeug und Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg
nicht überschreiten.
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Mindestalter:
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Ausbildungsfahrzeuge:
VW Golf VII mit SCR Technologie
Theoretischer Unterricht:
12
Doppelstunden á 90 Min. allgemeine Theorie
2
Doppelstunden á 90 Min. klassenspezifische Theorie (Thema 13 + 14)
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
6
Doppelstunden á 90 Min. allgemeine Theorie
2
Doppelstunden á 90 Min. klassenspezifische Theorie (Thema 13 + 14)
Praktischer Unterricht:
Variable Anzahl von Fahrstunden á 45 Min. Grundausbildung
12 Fahrstunden á 45 Min. Sonderfahrten
(3 Beleuchtungs-, 5 Überland- und 4 Autobahnfahrten)
Die aktuelle Themenliste liegt in der Fahrschule aus.
Führerschein ab 17 Jahre, siehe “begleitendes Fahren” [BF17]
Fahrlehrer:
Michael Vennen
Handy
0171 8710 660
Sandra Schulz
Handy
0157 590 555 54
Golf VII „SCR Katalysator Technik“
Wir behaupten nicht die Besten zu sein, aber wir arbeiten daran!