Name, Vorname:geboren am:in:ist berechtigt Kraftfahrzeuge der Klasse …………………….. zu führen1.Schlüsselzahl nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung:B 1842. Begleiter benannte Person(en): a) b)Fahrerlaubnisbehörde: Rhein-Kreis-NeussFührerscheinnummer:Ort:Ausgehändigt am:
Papiere und der Ablauf sind identisch mit der Klasse-B-AnmeldungAntragsablauf:Antragstellung bei der zuständigen FührerscheinstelleZusatzangaben sind erforderlich, z.B. die Benennung von BegleitpersonenFührerscheinausbildung in der Fahrschule kann mit 16 ½ Jahren begonnen werdenDie theoretische Prüfung kann drei Monate und die Praktische Prüfung kann einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgenAnforderungen an die Begleitpersonen:Mindestalter: 30 JahreMindestbesitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B: 5 Jahre Punktekonto: Es dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister enthalten sein.Fahrtüchtigkeit: Für Begleitpersonen gilt eine Grenze von 0,5 Promille.Eine Einweisung durch den betreuenden Fahrlehrer wird empfohlenPrüfungsbescheinigung:Die Prüfbescheinigung verliert drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit und muss entsprechend vorher bei der Zulassungsbehörde gegen den Kartenführerschein ausgetauscht werden.Die Prüfbescheinigung erlaubt das Fahren nur innerhalb DeutschlandsFahrerlaubnis Klasse AM und L sind eingeschlossen.